Für die Installation von Notbeleuchtung gibt es eine Vielzahl von Normen und Richtlinien, die je nach Region, Sektor oder Gebäudenutzung variieren können. Zwei der zentralen Normen, die eine wichtige Grundlage für viele Anwendungen bilden, sind:
• DIN EN 1838: Diese Norm beschreibt die lichttechnischen Anforderungen an Notbeleuchtungssysteme, einschließlich Beleuchtungsstärke und Mindestlaufzeiten.
• DIN EN 50172 (VDE 0108-100): Diese Norm regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen an elektrische Anlagen in Einrichtungen mit besonderem Gefährdungspotenzial, einschließlich Notbeleuchtungen. Die Installation muss durch zertifizierte Fachkräfte durchgeführt werden, die alle relevanten Anforderungen der elektrischen Sicherheit und Beleuchtungsnormen einhalten.
Für Arbeitsstätten werden diese durch folgende zwei Vorschriften und Richtlinien ergänzt:
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung regelt die sicherheits- und gesundheitsrelevanten Anforderungen an Arbeitsstätten in Deutschland. Sie schreibt vor, dass Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, dass Not- und Sicherheitsbeleuchtung den geltenden Vorschriften entspricht, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
• Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4/7): Diese Regelungen präzisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Sicherheitsbeleuchtung. Sie geben unter anderem vor, wie Fluchtwege, Rettungszeichen und Notausgänge beleuchtet sein müssen, um im Notfall die sichere Evakuierung zu gewährleisten.